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DACH: Deutsche wollen keine Mahngebühren zahlen

August 23, 2018

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Klarna

Klarna

München
  • Zwei von drei Deutschen haben schon mal eine Mahnung erhalten
  • Höhe der Mahngebühren variiert je nach Online-Shop und Zahlungsdienstleister
  • Jeder Sechste hält Mahngebühren generell nicht für gerechtfertigt

 

23. August 2018 – Wenn auf einmal mit der Post oder per E-Mail eine Zahlungserinnerung mit einer saftigen Mahngebühr ins Haus flattert, ist der Frust bei Verbrauchern und Online-Shoppern schnell groß. Dabei sind es nicht nur Zahlungsverweigerer, die ihre Rechnungen nicht rechtzeitig begleichen: So haben laut einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung der Innofact AG im Auftrag des Zahlungsanbieters Klarna rund zwei von drei Deutschen (65 Prozent) schon einmal eine Mahnung erhalten. Vor allem der Zeitfaktor scheint dabei eine Rolle zu spielen: Gegenüber 69 Prozent der Berufstätigen haben nur 57 Prozent der Nicht-Berufstätigen bereits eine Mahnung erhalten. Auch nach Alter betrachtet, zeigt sich: Gerade die 30- bis 49-Jährigen, die in der Regel mit Karriere und Familie alle Hände voll zu tun haben, vergessen mit 73 Prozent deutlich häufiger einmal eine Rechnung zu bezahlen, als etwa die 50- bis 69-Jährigen mit nur 54 Prozent.

Jeder Zweite hält bis zu 5 Euro Mahngebühren für vertretbar

Nicht selten geht mit der Mahnung auch eine deftige Mahngebühr einher sowie ein eigenes Geschäftsmodell – vor allem wenn dann auch noch ein externes Inkassounternehmen beauftragt wird. Wie hoch eine Mahngebühr sein darf, ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei den Betroffenen hingegen gibt es eine klare Tendenz: Jeder Sechste hält laut der Befragung Mahngebühren generell nicht für gerechtfertigt. 18 Prozent der Deutschen finden, man sollte die Gebühren an der Höhe der Rechnung bemessen. Jeder Fünfte (20 Prozent) hält Extrakosten zwischen 1 und 2 Euro für vertretbar, 17 Prozent 2 bis 3 Euro und 19 Prozent 3 bis 5 Euro. Nur jeder Zehnte findet Gebühren von mehr als 5 Euro nachvollziehbar.

Frust beim Shoppen vermeiden

Nach welchem Zeitraum gemahnt wird, wann eine Gebühr damit verbunden ist und woran sich die Höhe der Mahngebühr konkret bemisst, ist für viele Konsumenten dabei nicht transparent. Denn jedes Unternehmen handhabt den Mahnprozess anders. So sagen 41 Prozent der Befragten, dass der Mahnprozess bei Dienstleistern und Online-Shops eher oder sehr intransparent ist – gegenüber nur 21 Prozent, die diesen als eher oder sehr transparent erachten.

„Ein unklarer Mahnprozess und überzogene Forderungen können bei Konsumenten schnell zu Unmut führen. Dann wird aus dem Shopping-Vergnügen schnell Shopping-Frust. Wir bei Klarna wollen das vermeiden – das ist auch im Sinne der Online-Händler“, erklärt Robert Bueninck, Klarna DACH-Geschäftsführer. Mit Klarna haben Online-Shopper die Möglichkeit bei kooperierenden Shops, per Rechnung, Ratenzahlung oder direkt beim Bestellabschluss per Lastschrift oder Sofortüberweisung zu bezahlen. Wählt ein Kunde die Bezahlung über Klarna Rechnung aus, erhält er zwei Tage vor Fälligkeitsdatum eine Erinnerung per Push-Benachrichtigung. Ist der Betrag bis zum Stichtag noch nicht überwiesen, erhält er einen Tag danach eine Erinnerung per E-Mail, die bestellte Ware zu bezahlen oder Klarna zu kontaktieren. Erst, wenn auch in den folgenden fünf Tagen keine Zahlung bei Klarna eingeht, kommt die erste Mahnung mit einer Gebühr von 1,20 Euro. Für den Fall einer Rücksendung ist es dem Kunden möglich, die Rechnung zu pausieren, bis er einen aktualisierten Zahlungsbetrag erhält. Das ermöglicht unnötige Zahlungsverzüge zu verhindern.

„Neben einem transparenten Mahnprozess ist es wichtig, dass der Kunde erst gar nicht in diese Situation kommt!“, sagt Robert Bueninck. Im Fokus aller Klarna Produkte steht daher die Benutzerfreundlichkeit. „Im eigenen Kundenprofil, über die Klarna App oder Website zum Beispiel, behalten Online-Shopper den Überblick über alle Einkäufe und laufen keine Gefahr, eine Rechnung zu vergessen und einen Mahnprozess zu aktivieren“, so Bueninck. Kunden haben zudem die Möglichkeit, sich eine Zahlungserinnerung per Kalendereintrag zu erstellen. Darüber hinaus kann eine automatische Zahlung zum Fälligkeitsdatum eingestellt werden, so dass die Rechnung in jedem Fall und rechtzeitig beglichen wird.

Jeder Zweite will die Mahnung per Post zugestellt bekommen

Überraschend sind die gewünschten Wege der Kommunikation im Falle einer Mahnung: Zwar steht die E-Mail für drei Viertel der Befragten (76 Prozent) ganz oben, doch immerhin jeder Zweite (46 Prozent) wünscht sich auch eine Benachrichtigung per Post. Andere Kanäle wie etwa SMS oder Kurznachrichtendienste (14 Prozent) sowie Push-Benachrichtigungen in der App eines Online-Shops oder Zahlungsdienstleisters (5 Prozent) sind dagegen weniger beliebt.

Das Umfrageinstitut Innofact AG befragte im Auftrag von Klarna 1.025 Bundesbürger repräsentativ nach Alter und Geschlecht zum Thema Mahngebühren. Die Befragungen wurden im August 2018 durchgeführt.

Bildmaterial zur Pressemitteilung können Sie hier kostenfrei herunterladen.