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Brauchen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) für die Nutzung von Klarnas Zahlarten?

Nein! Dies ist jedoch – wie bisher – auch nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung für Klarna-Zahlarten nicht notwendig, da wir keine Daten in Ihrem Namen verarbeiten.
Eine Auftragsverarbeitung liegt unverändert nach allgemeinem Verständnis vor, wenn es sich um Hilfstätigkeiten oder datenverarbeitungstechnische Unterstützungsleistungen eines Dritten geht und im Kern die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten (und keine anderen Arten von Dienstleistungen) handelt. Bei den Klarna-Zahlarten  erbringt Klarna gegenüber dem Online-Anbieter aber keine solche Unterstützungsleistung.

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