Fragen zur Sofort GmbH
Sofort bietet mit der Sofortüberweisung ein Direkt-Überweisungsverfahren an, mit dem Ihre Kunden komfortabel, schnell und sicher online bezahlen können. Dabei können Sie schneller Zugriff auf Waren und Dienstleistungen gewähren als bei der herkömmlichen Banküberweisung, da Sie von uns unverzüglich eine Bestätigung erhalten, sobald die Überweisung in das Online-Banking des Kunden eingestellt wurde.
Der Paycode ermöglicht es Ihren Kunden, jede Zahlungsaufforderung bequem mit einer Sofortüberweisung zu begleichen. Egal ob auf Rechnungen, Mahnungen oder Vorkasse-Mails, den Paycode können Sie per Post, per E-Mail und SMS und auch als QR-Code oder klickbaren Link versenden. Somit verkürzen Sie den Zahlungsprozess Ihrer Kunden und verzeichnen schnellere Zahlungseingänge.
Sofort hat außerdem eine Lösung zur Online-Alters- und Identitätsverifikation im Programm: Ident ist FSM-jugendschutzgeprüft und im Gegensatz zu anderen klassischen Verfahren (z.B. Post-Ident) 100% online, so dass der Vorgang innerhalb weniger Sekunden erledigt ist. Mit Sofort Ident geben Sie Ihren volljährigen Kunden ohne Medienbruch und Verzögerung altersgeschützte Inhalte frei.
Weiter führende Links:
War dieser Artikel hilfreich?
Die Sofort GmbH ist ein technischer Zahlungsdienstleister mit Spezialisierung auf Produkte und Dienstleistungen für das sichere Kaufen von Waren und digitalen Gütern im Internet. Bekannt ist Sofort insbesondere für die Sofortüberweisung, mit dem das Unternehmen Marktführer unter den Direktüberweisungsverfahren in Deutschland ist, die auf Basis des bewährten Online-Banking funktionieren. Hier finden Sie mehr Informationen zur Sofort GmbH.
War dieser Artikel hilfreich?
Die Sofort GmbH bietet für die einzelnen Produkte mehrere Tarife an. Diese setzen sich in der Regel zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr, einem Entgelt pro Transaktion sowie einer prozentualen Volumenprämie. Die Tarife und Gebühren finden Sie auf unserer Webseite im Verkäuferportal unter dem Reiter „Tarife“ des jeweiligen Produktes.
War dieser Artikel hilfreich?
Sie führen einen gemeinnützigen Geschäftsbetrieb und haben Interesse an unseren Dienstleistungen? Wenden Sie sich bitte direkt an uns, dann sprechen wir über spezielle Tarifkonditionen. Vor allem für Spendenorganisationen bieten wir zudem attraktive Zusatzservices.
War dieser Artikel hilfreich?
1. Ein Händler, der einen Zahlungsdienstleister nutzt, ist nicht verpflichtet eine Zahlung zu akzeptieren, wenn diese einen neuen Vertrag oder eine Abänderung des bestehenden Vertrages mit dem Zahlungsdienstleister voraussetzt.
2. Aus der Geo-Blocking-Verordnung geht hervor, dass keine Notwendigkeit besteht den Sofort-Markt auf die komplette EU auszuweiten.
3. Der Händler wird wahrscheinlich verpflichtet sein, Zahlungen von Bewohner anderer EU-Länder zu akzeptieren, wenn diese ein Bankkonto in den Ländern besitzen, die Sofort unterstützt.
War dieser Artikel hilfreich?
Kontaktieren Sie uns.
Wir können Ihnen bei all Ihren Fragen behilflich sein.
Haben Sie mit Sofort eingekauft? Besuchen Sie unseren Kundenservice.
Möchten Sie mit Sofort verkaufen? Starten Sie sofort!
Händler Support Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 22:00 Uhr
Samstag bis Sonntag
10:00 - 17:00 Uhr
Feiertags
10:00 - 17:00 Uhr