Sofort Geoblocking

1. Ein Händler, der einen Zahlungsdienstleister nutzt, ist nicht verpflichtet eine Zahlung zu akzeptieren, wenn diese einen neuen Vertrag oder eine Abänderung des bestehenden Vertrages mit dem Zahlungsdienstleister voraussetzt.

2. Aus der Geo-Blocking-Verordnung geht hervor, dass keine Notwendigkeit besteht den Sofort-Markt auf die komplette EU auszuweiten.

3. Der Händler wird wahrscheinlich verpflichtet sein, Zahlungen von Bewohner anderer EU-Länder zu akzeptieren, wenn diese ein Bankkonto in den Ländern besitzen, die Sofort unterstützt.

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