Vorgeschriebene Identifikation gemäß Geldwäschegesetz
Vorgeschriebene Identifikation gemäß Geldwäschegesetz (AML)
Sehr geehrter Geschäftspartner,
als zukünftig reguliertes Unternehmen, das unter der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht, ist die SOFORT GmbH verpflichtet, Geldwäsche gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 zu verhindern.
Für Sie als unser Kunde bedeutet diese Richtlinie, dass die SOFORT GmbH zusätzliche Informationen über Ihr Unternehmen und über Personen, die Ihr Unternehmen kontrollieren (wirtschaftliche Eigentümer), verifizieren muss, damit Sie auch weiterhin unsere Dienstleistungen nutzen können.
Aus diesem Grund haben Sie von uns, oder werden in Kürze, eine E-Mail mit einem Formular-Link erhalten.
Wir bitte Sie dieses Formular kurzfristig auszufüllen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an aml-sofort@sofort.com.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
Mit besten Grüßen
Ihre
SOFORT GmbH
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