Wir haben bereits Fragen zu unseren wirtschaftlichen Eigentümern beantwortet, als wir unseren Vertrag mit Klarna unterzeichnet haben. Müssen wir diese Fragen nochmals beantworten?

Ja, denn Klarna muss sich an die Richtlinie (EU) 2015/849 und das schwedische Gesetz zur Vermeidung von Geldwäsche halten. Daher fragen wir von Zeit zu Zeit Aktualisierungen und Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern Ihrer Firma an.

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Nein, ich brauche weiterhin Hilfe.

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