Wenn der ausstehende Betrag bis zum Fälligkeitsdatum der letzten Mahnung nicht beglichen ist, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet.
Nein. Sobald die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten wurde, musst du dich direkt an dieses Unternehmen wenden, um Zahlungen zu leisten, Fragen zu stellen und Informationen zur Begleichung zu erhalten. Die Kontaktinformationen des Inkassounternehmens findest du auf deinem Inkassobrief.
Gut zu wissen: Wenn du mit einer Zahlung in Verzug bist, kannst du Klarna erst wieder nutzen, wenn du deine Schulden beglichen hast. Verspätete Zahlungen werden möglicherweise auch an Inkassounternehmen gemeldet.
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