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Verwaltung eines Nachlasses mit Klarna

Wenn du diese Zeilen liest, ist es gerade sehr wahrscheinlich eine schwierige Zeit für dich, weil du einen geliebten Menschen verloren hast. Wir möchten dir an dieser Stelle unser tiefstes Beileid aussprechen und alles in unserer Macht Stehende tun, um dir diese schwere Zeit zu erleichtern. Wir werden den Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Nachlasses so gering wie möglich halten. Wir sind für dich da und helfen dir bei allen praktischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Klarna – egal, ob es um Vermögenswerte, Guthaben oder ausstehende Schulden geht. Du musst dir keine Sorgen um offene Käufe machen. Selbstverständlich kannst du dich auch an uns wenden, wenn du Klarna nicht verwendest.

Todesfall meldenSo funktioniert’s

Du musst dir keine Sorgen um offene Käufe machen

Informiere uns bitte so früh wie möglich, damit wir die Konten sichern, Zahlungen pausieren und dich durch die nächsten Schritte begleiten können. Du musst nicht alle Angaben zur Hand haben – den Rest übernehmen wir.

Klarna Guthaben und Sparkonten

Hatte die verstorbene Person Geld auf einem Klarna Guthabenkonto oder Sparkonto, wird dieser Kontostand eingefroren. Sobald die Nachlassdokumente eingereicht wurden und wir geprüft haben, wer den Nachlass vertritt, überweisen wir das Geld auf das Bankkonto der erbenden Person.

Schulden und Ratenzahlungen

Alle aktiven „Später bezahlen“-Käufe, Ratenzahlungen und offenen Rechnungen gehören zum Nachlass und nicht dir persönlich. Wir pausieren alle Zahlungen sofort und kümmern uns um die Abwicklung, sobald das Nachlassverzeichnis abgeschlossen ist.

Schritt 1

Melde uns, dass jemand verstorben ist

Sobald uns mitgeteilt wird, dass ein:e Kund:in verstorben ist, pausieren wir alle laufenden Zahlungsverpflichtungen bei Klarna. Ratenzahlungen werden ohne zusätzliche Zinsen oder Gebühren ausgesetzt und Rechnungsfristen ruhen. Alles wird auf Eis gelegt, bis der Nachlass abgewickelt ist. In dieser Zeit solltest du dich um keine Zahlungen oder Fälligkeitsdaten kümmern müssen.

Melde den Sterbefall über unser Web-Formular. Du musst dich nicht in der Klarna App anmelden und keine Kontodaten kennen – der Name und das Geburtsdatum der verstorbenen Person sind ausreichend. Der Vorgang wird sofort gestartet, und dein:e Sachbearbeiter:in meldet sich innerhalb von drei Werktagen per E-Mail mit den nächsten Schritten. Dokumente kannst du über dasselbe Formular hochladen; bitte vergewissere dich, dass fotografierte oder gescannte Dokumente vollständig mit allen vier Ecken sichtbar sind und der gesamte Text klar erkennbar ist. Weitere Informationen zu den möglicherweise erforderlichen Unterlagen findest du im nächsten Abschnitt.

Wir pausieren Zahlungen und schützen das Konto – sofort. Sobald wir erfahren, dass ein:e Kund:in verstorben ist, musst du dir keine Sorgen mehr um anstehende Zahlungen bei Klarna machen. Das passiert automatisch, du musst nicht extra anrufen.

Zahlungen und Schulden werden ausgesetzt

Ratenzahlungspläne, Rechnungen, Fälligkeitstermine und Schulden werden bis zur Begleichung ausgesetzt. Es werden keine neuen Zinsen oder Gebühren fällig.

Bestehendes Guthaben ist geschützt

Etwaige Salden auf einem Klarna Guthaben- oder Sparkonto werden gesperrt. Auszahlungen oder Überweisungen sind nicht möglich. Eingehende Zahlungen werden jedoch weiterhin verbucht und die Auszahlung erfolgt, sobald der Anspruch überprüft wurde.

Was wir automatisch vornehmen

Wir sperren Bankkarten, unterbinden den Zugriff auf die App, kündigen die Mitgliedschaft, melden die Person von Marketingmitteilungen ab und verhindern neue Käufe.

Schritt 2

Was wir von dir benötigen

Sobald du uns die erforderlichen Unterlagen übermittelt hast, prüfen wir, wer handlungsberechtigt ist, und geben dir einen klaren Überblick über das Konto, das heißt über den Saldo, die offenen Zahlungen und die bereits beendeten Leistungen. Während des gesamten Prozesses bleiben Zahlungsverpflichtungen pausiert.

Dein:e Sachbearbeiter:in meldet sich innerhalb von drei Werktagen per E-Mail mit allen erforderlichen Informationen. Die Dokumente kannst du entweder über das Web-Formular hochladen oder an erbschaft@klarna.de senden. Bitte sende klare Fotos oder Scans, auf denen das vollständige Dokument mit allen vier Ecken sichtbar ist. Das gilt für Ausweisdokumente und alle weiteren Unterlagen. Welche Unterlagen wir benötigen, hängt von deiner Rolle und davon ab, ob ein Klarna Guthabenkonto vorhanden ist. Nachfolgend findest du einen Überblick über die erforderlichen Dokumente.

Erste Schritte

Zunächst benötigen wir zwei Dokumente: die Sterbeurkunde, die du beim zuständigen Standesamt beantragen kannst, sowie eine gut lesbare Kopie des Ausweisdokuments der Person, die den Nachlass verwaltet. Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, meldet sich dein:e Sachbearbeiter:in bei dir. Sollte ein Name oder eine Identität nicht mit unseren Angaben übereinstimmen, bitten wir dich gegebenenfalls um ein weiteres Dokument, z. B. eine Heiratsurkunde.

Wenn bei Klarna Salden vorliegen

Wenn die verstorbene Person ein Guthaben-, Festgeld- oder Sparkonto bei Klarna hatte, benötigen wir weitere Unterlagen. Da es sich um Bankprodukte handelt, hängt es von deiner Rolle ab, welche Unterlagen wir benötigen. In jedem Fall benötigen wir eine beglaubigte Kopie deines Ausweisdokuments. Diese Beglaubigung kann bei einer Bank, einem:einer Notar:in, einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder einem deutschen Konsulat erfolgen. Verwende dazu unser Identifizierungsformular, das von der beglaubigenden Stelle gestempelt wird.

Als Familienmitglied oder Erb:in:

• Nachweis der Erbberechtigung: unter 20.000 €, eine unterschriebene Freistellungserklärung, die bestätigt, dass du Alleinerb:in bist und die rechtliche Verantwortung übernimmst; ab 20.000 €, einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll und Rechtskraftvermerk (ausgestellt vom Nachlassgericht oder örtlichen Amtsgericht).
• Ein Kontoschließungsformular, von allen Erb:innen unterschrieben, mit den Kontodaten für die Auszahlung.
• Falls du im Namen anderer Erb:innen handelst, eine Vollmacht (Original) sowie eine beglaubigte Kopie deines eigenen Ausweises.

Als Testamentsvollstrecker:in:

• Das Testament mit Eröffnungsprotokoll und Rechtskraftvermerk.
• Dein Testamentsvollstreckerzeugnis.
• Eine ausgefüllte Auszahlungsanweisung.

Als Nachlasspfleger:in / Nachlassverwalter:in:

• Den gerichtlichen Beschluss oder die Bestallungsurkunde.
• Eine ausgefüllte Auszahlungsanweisung.

Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde dient als Nachweis des Sterbedatums. Du kannst sie bei dem für dich zuständigen Standesamt beantragen. Wir benötigen eine digitale Kopie der Urkunde für die Abwicklung des Nachlasses.

Nachlassgericht

Sobald uns deine Unterlagen vorliegen, prüfen wir sie innerhalb von fünf Werktagen. Wir bestätigen dir anschließend schriftlich, dass du für den Nachlass handeln darfst, und senden dir eine Übersicht über den Saldo, eventuelle Schulden und Ratenzahlungen (die weiterhin pausiert sind und keine neuen Kosten verursachen) sowie die bereits beendeten Leistungen.

Schritt 3

Zu einem späteren Zeitpunkt

Sobald alle Unterlagen eingereicht und geprüft sind, zahlen wir die Salden aus und beenden alle Leistungen. Du erhältst eine klare Bestätigung, sobald nichts weiter zu tun ist.

Sobald wir die Identität aller Erb:innen überprüft und die erforderlichen Unterlagen erhalten haben, überweist Klarna etwaige Restsalden innerhalb von sieben Werktagen. Wenn mehrere Berechtigte das Erbe teilen, muss die Aufteilung dokumentiert und von allen Erb:innen bestätigt werden.

Schulden werden aus dem Nachlass beglichen

Wenn der Nachlass über Vermögen verfügt, werden Schulden daraus beglichen. Ist der Nachlass zahlungsunfähig, schreiben wir die verbleibenden Schulden ab – wir fordern keine Zahlung von einzelnen Erb:innen.

Alle Dienste werden gekündigt

Karten, App-Zugang, Abos und „Später bezahlen“-Käufe wurden bereits gesperrt. Wir schließen nun die Konten dauerhaft und bestätigen dir schriftlich, dass alles erledigt ist.

Sobald wir dir unsere endgültige Bestätigung gesendet haben, musst du bezüglich der Konten der verstorbenen Person nichts weiter bei Klarna unternehmen.

Kontaktiere uns

Wir sind für dich da. Kein Login erforderlich.

Contact agent

Kontaktiere den Klarna Kundenservice

erbschaft@klarna.de

Telefon: 0221 669 501 10

Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr, Sa.–So. 08:00–17:00 Uhr, an Feiertagen geschlossen

Bist du nach der Kontaktaufnahme unzufrieden? Falls du bereits eine Antwort von deinem:deiner Sachbearbeiter:in oder dem Kundenservice erhalten hast, kannst du eine unparteiische Prüfung durch den Kundenombudsmann von Klarna beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, Schulden gehören zum Nachlass und nicht dir persönlich. Sobald wir von dem Todesfall erfahren, setzen wir Ratenzahlungen und Rechnungen aus, ohne neue Zinsen oder Gebühren zu berechnen, und verlängern die Fälligkeitsdaten, während die Nachlassabwicklung läuft. Wir werden dich als Erb:in nicht wegen Inkasso kontaktieren.

Nein. Sobald wir wissen, dass ein:e Kund:in verstorben ist, setzen wir alle Zahlungsverpflichtungen bei Klarna aus, bis die Nachlassabwicklung abgeschlossen ist. Ratenpläne werden pausiert und während dieser Zeit fallen keine Zinsen an. Du sollst dich auf die Nachlassabwicklung konzentrieren können, ohne dir Sorgen über überfällige Klarna Zahlungen machen zu müssen.

Jegliche Salden werden sicher eingefroren. Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft wurden und wir die Identität der Erb:innen sowie deren Kontoinformationen verifiziert haben, überweisen wir das Geld an die rechtmäßigen Erb:innen – nicht an dich persönlich, es sei denn, du bist im Rahmen der Nachlassverteilung dazu berechtigt.

Wir bemühen uns, den Prozess innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller notwendigen Dokumente abzuschließen.

Neue Käufe werden sofort blockiert. Bereits versendete Artikel können noch zugestellt werden; die Kosten trägt der Nachlass. Zahlungsverpflichtungen gehen nicht auf dich als Erb:in über.

Nein. Du solltest den gesamten Prozess abschließen können, ohne ein Konto bei uns zu erstellen.

In den meisten Fällen benötigen wir eine beglaubigte Sterbeurkunde vom Standesamt. Falls du diese noch nicht erhalten hast – zum Beispiel bei einem Todesfall im Ausland – kontaktiere uns bitte per E-Mail. Wir prüfen dann, ob vorübergehend andere offizielle Dokumente ausreichen.

Melde den Nachlass mit den Informationen, die du hast – der vollständige Name und das Geburtsdatum reichen oft aus. Wir durchsuchen unsere Unterlagen und informieren dich über weitere Anforderungen.

Wir möchten, dass du das Gefühl hast, dass dein Fall ordnungsgemäß bearbeitet wurde. Wende dich bitte zunächst an deine:n zuständige:n Sachbearbeiter:in, damit wir dir umgehend helfen können. Falls du bereits eine Antwort von uns erhalten hast, aber immer noch unzufrieden bist, kannst du deinen Fall dem Kundenombudsmann von Klarna zur Überprüfung vorlegen. Dieser wird deinen Fall unparteiisch prüfen und sich innerhalb von zehn Werktagen bei dir melden. Der Kundenombudsmann prüft Beschwerden, die zuvor vom Klarna Kundenservice bearbeitet wurden.