• Für Shopper
  • Für Händler

Verbraucher-Ombudsperson

Wenn du mit der Bearbeitung deiner Beschwerde nicht zufrieden bist, nachdem du eine endgültige Antwort vom Klarnas Kundenservice erhalten hast, kannst du Folgendes tun: Übermittle deine Beschwerde zur weiteren Prüfung an Klarna’s Verbraucher-Ombudsperson.

Die Verbraucher-Ombudsperson bearbeitet jede Beschwerde unparteiisch. Nach Eingang deiner Beschwerde wird sie die bisherige Bearbeitung deines Anliegens überprüfen und entscheiden, ob die bisherige Entscheidung geändert werden soll oder nicht. Du erhältst eine Antwort, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde – jedoch nicht länger als 10 Arbeitstage nach dem Eingang deiner Anfrage bei der Verbraucher-Ombudsperson.

Wenn du bisher noch keine Beschwerde bei Klarna eingereicht hast, musst du dich zunächst an Klarna’s Kundenservice wenden. Die Verbraucher-Ombudsperson hat das Recht, deine Anfrage abzulehnen, wenn der Klarna Kundenservice vor deiner Beschwerde bei der Ombudsperson noch keine Gelegenheit hatte, deine Angelegenheit zu beurteilen. Weitere Informationen darüber, wie du eine Beschwerde bei Klarna einreichen kannst, und über Klarna’s Beschwerdeverfahren findest du hier.

Um eine Prüfung deiner Beschwerde durch die Verbraucher-Ombudsperson zu beantragen, fülle bitte das nachstehende Formular aus. Du erhältst innerhalb eines Werktages eine Bestätigung via E-Mail, wenn deine Eingabe die oben genannten Voraussetzungen für eine Prüfung durch die Verbraucher-Ombudsperson erfüllt.

Wurde deine Beschwerde bereits von unserem Kundenservice bearbeitet?

Wenn du mit der Entscheidung der Verbraucher-Ombudsperson nicht zufrieden bist, hast du die Möglichkeit, dich an folgende Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu wenden:

(1) Anrufung der bei der Deutschen Bundesbank eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

  • der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,

  • der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch,

  • der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in der Verordnung (EU) 2021/1230, in der Verordnung (EU) Nr. 260/2012, oder in der Verordnung (EU) 2015/751,

  • der Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren Kunden begründen, oder

  • der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln

kann die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden. Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist zu richten an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main. Nähere Informationen findest du unter https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/.

(2) Das schwedische Zentralamt für Verbraucherstreitigkeiten (ARN) (Allmänna reklamationsnämnden, Post box 174, 101 23 Stockholm, Schweden). Informationen über die Voraussetzungen sind auf der Website des ARN (http://www.arn.se/) erhältlich.

(3) Anrufung der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

  • der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder

  • sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen,

kann die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden. Der Antrag auf die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist zu richten an die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VBS 12, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, E-Mail schlichtungsstelle@bafin.de. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kannst du über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle") abrufen.